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WRP 2019, 106
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Kein Verfügungsgrund beim Nachschieben weiterer Beanstandungen und zu den Anforderungen an einen „Sternchenzusatz“ (Urteil vom 08.11.2018, 6 U 77/18)

Es fehlt am Verfügungsgrund, wenn im Laufe des Verfügungsverfahrens der gegen die konkrete Verletzungsform gerichtete Unterlassungsantrag erstmals auf eine weitere Beanstandung gestützt wird, die bereits in der Antragsschrift hätte geltend gemacht werden können.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 106-108 (Urteil vom 08.11.2018, 6 U 77/18)

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