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WRP 2021, 1333
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: „Fachinformation“ keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien (Beschluss vom 13.07.2021, 6 W 43/21)

Den Anforderungen des § 6 HWG ist nicht Genüge getan, wenn mit den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Studie unter Angabe der Fachinformation als Fundstelle geworben wird. Der Schutzzweck der Norm ist vielmehr nur dann erfüllt, wenn die unmittelbare Fundstelle angegeben wird.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2021, 1333-1337 (Beschluss vom 13.07.2021, 6 W 43/21)

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