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WRP 2018, 1452
BGH 
Wettbewerbsrecht: Prozessfinanzierer (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 26/17)

Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig.

BGH, WRP 2018, 1452-1458 (Urteil vom 13.09.2018, I ZR 26/17)

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