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WRP 2014, 881
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung für E-Zigaretten durch Hinweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit (Urteil vom 27.02.2014, 6 U 244/12)

Solange die Frage der von sog. E-Zigaretten ausgehenden gesundheitlichen Risiken wissenschaftlich umstritten ist, dürfen solche Zigaretten in der Werbung nicht einschränkungslos als gesundheitlich unbedenklich dargestellt werden; nicht zu beanstanden ist dagegen der Hinweis, dass diese Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2014, 881-884 (Urteil vom 27.02.2014, 6 U 244/12)

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