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WRP 2017, 337
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwendung des Begriffs „Variobeitrag“ (Urteil vom 08.12.2016, 6 U 124/16)

Verwendet eine gesetzliche Krankenkasse in ihrer Werbung den Begriff „Variobeitrag“ für den von ihr erhobenen Zusatzbeitrag im Sinne von § 242 SGB V, führt dies jedenfalls dann zu einer Irreführung des Verbrauchers, wenn auf Grund des Gesamtzusammenhangs der Werbung der Eindruck entstehen kann, bei diesem Beitragsteil handele es sich um das Entgelt für ebenfalls beworbene, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 337-338 (Urteil vom 08.12.2016, 6 U 124/16)

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