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WRP 2013, 386
OLG Karlsruhe 
Urheberrecht: Zugänglichmachung (Urteil vom 03.12.2012, 6 U 92/11)

Verspricht ein Schuldner einem Gläubiger nach einem Verstoß gegen § 19 a UrhG, dieses Lichtbild nicht (mehr) öffentlich zugänglich zu machen, verwirkt er die Vertragsstrafe, wenn er das Lichtbild weiterhin unter derselben URL-Adresse abrufbar bereithält und lediglich den Link zwischen redaktionellem Beitrag und Lichtbild löscht.

OLG Karlsruhe, WRP 2013, 386-388 (Urteil vom 03.12.2012, 6 U 92/11)

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