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WRP 2009, 971
BGH 
Markenrecht/Verfahrensrecht: Augsburger Puppenkiste (Urteil vom 18.12.2008, I ZR 200/06)

a) Eine Verletzungshandlung, die in der Benutzung eines zusammengesetzten Zeichens besteht, dessen Gesamteindruck durch mehrere Zeichenbestandteile bestimmt wird (hier: Leipziger Puppenkiste), ist nicht mehr im Kern gleichartig mit der Verwendung eines Bestandteils des zusammengesetzten Zeichens (hier: Puppenkiste).

BGH, WRP 2009, 971-979 (Urteil vom 18.12.2008, I ZR 200/06)

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