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WRP 2012, 217
BGH 
Haftungsrecht: Prüfpflichten und Störerhaftung des Hostproviders (Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10)

a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletze, setzt die Störerhaftung des Hostproviders die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.

BGH, WRP 2012, 217-220 (Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10)

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