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WRP 2012, 221
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: Drittunterwerfung (Urteil vom 21.10.2011, 6 U 64/11)

Gibt ein Unterlassungsschuldner eine Unterlassungserklärung nicht gegenüber dem berechtigterweise Abmahnenden, sondern gegenüber einem ebenfalls klagebefugten Dritten ab, von dem er nicht auch abgemahnt worden ist („Initiativunterwerfung“), so sind an die erforderliche Ernsthaftigkeit jener Erklärung hohe Anforderungen zu stellen.

OLG Köln, WRP 2012, 221-223 (Urteil vom 21.10.2011, 6 U 64/11)

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