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RIW 2017, 818
EuGH 
Vertikale Direktwirkung von EU-Richtlinien ggf. auch gegen privatrechtlich organisierte Rechtsträger (Urteil vom 10.10.2017, C-413/15)

Art. 288 AEUV ist dahin auszulegen, dass er als solcher nicht ausschließt, dass einer Einrichtung, die nicht alle in den Rn. 18 und 20 des Urteils vom 12. 7. 1990, Foster u. a. (C-188/89, EU:C:1990:313 = RIW 1991, 601), genannten Eigenschaften aufweist, die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen einer Richtlinie entgegengehalten werden können.

EuGH, RIW 2017, 818-821 (Urteil vom 10.10.2017, C-413/15)

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