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RIW 2018, 674
EuGH 
Mangelhafte Umsetzung von EU-Richt- linien – keine horizontale Direktwirkung der Richtlinienvorschriften (Urteil vom 07.08.2018, C-122/17)

Das Unionsrecht, insbesondere Art. 288 AEUV, ist dahin auszulegen, dass ein mit einem Rechtsstreit zwischen Privaten befasstes nationales Gericht, das sich außerstande sieht, Vorschriften seines innerstaatlichen Rechts, die einer Richtlinienbestimmung, die alle Voraussetzungen erfüllt, um unmittelbare Wirkung zu entfalten, zuwiderlaufen, in einer mit dieser Bestimmung im Einklang stehenden Weise auszulegen, …

EuGH, RIW 2018, 674-678 (Urteil vom 07.08.2018, C-122/17)

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