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RIW 2017, 822
EuGH 
Klage auf Feststellung der eingetragenen Markeninhaberschaft – keine Anwendung der EuGVVO (Urteil vom 05.10.2017, C-341/16)

Art. 22 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er auf Rechtsstreitigkeiten zur Klärung der Frage, ob eine Person zu Recht als Markeninhaberin eingetragen wurde, keine Anwendung findet.

EuGH, RIW 2017, 822 (Urteil vom 05.10.2017, C-341/16)

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