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K&R 2021, 639
EuGH 
Unzulässige Bandbreitenlimitierung bei Videostreaming im “Nulltarif” (Urteil vom 02.09.2021, C-34/20)

Art. 3 der VO (EU) 2015/2120 […] ist dahin auszulegen, dass eine auf der Aktivierung einer Tarifoption zum sogenannten “Nulltarif” beruhende Bandbreitenlimitierung, die bei Videostreaming unabhängig davon zur Anwendung kommt, ob es sich um Videostreaming von Partnerunternehmen oder anderen Anbietern von Inhalten handelt, mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 unvereinbar ist. (Tenor des Gerichts)

EuGH, K&R 2021, 639-641 (Urteil vom 02.09.2021, C-34/20)

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