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K&R 2018, 39
EuGH 
Cloud-Recorder für Fernsehprogramme nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers (Urteil vom 29.11.2017, C-265/16)

Die RL 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, insbesondere ihr Art. 5 Abs. 2 lit. b, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die es einem gewerblichen Unternehmen gestattet, für Private mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems eine Dienstleistung der Fernbildaufzeichnung von Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke in der “Cloud” durch aktiven Eingriff seinerseits in die Aufzeichnung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu erbringen. …

EuGH, K&R 2018, 39-40 (Urteil vom 29.11.2017, C-265/16)

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