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K&R 2018, 34
EuGH 
Anbieter von Luxuswaren dürfen Online-Vertriebreglementieren (Urteil vom 06.12.2017, C-230/16)

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, mit der genannten Bestimmung vereinbar ist, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, …

EuGH, K&R 2018, 34-38 (Urteil vom 06.12.2017, C-230/16)

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