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BB 2019, 1657
BAG 
Unzulässige Rechtsausübung des Betriebsrats wegen Unterlassungsansprüchen (Beschluss vom 12.03.2019, 1 ABR 42/17)

Den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 BetrVG und § 23 Abs. 3 BetrVG kann in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 BetrVG entgegenstehen.

BAG, BB 2019, 1657-1664 (Beschluss vom 12.03.2019, 1 ABR 42/17)

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