Das FG Köln hat mit Urteil vom 18.12.2018 – 8 K 3086/16 - entschieden: Sowohl der positive Saldo als auch die negativen Salden der Einnahmen und Ausgaben aus dem Swap-Vertrag sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn ein Veranlassungszusammenhang besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
EuGH, Urteil vom 26.3.2019 – verb. C-70/17 und C-179/17, Abanca Corporación Bancaria SA gegen Alberto García Salamanca Santos (C‑70/17) und Bankia SA gegen Alfonso Antonio Lau Mendoza, Verónica Yuliana Rodríguez Ramírez (C‑179/17)
Das BAG hat mit Urteil vom 17.1.2019 – 6 AZR 585/17 – wie folgt entschieden:
1. Bei der in früheren Arbeitsverhältnissen erworbenen Berufserfahrung handelt es sich um einschlägige Berufserfahrung iSd. § 16 Abs. 2 TV-TgDRV, wenn sie qualitativ ...
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