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Steuerrecht
28.03.2019
Steuerrecht
FG Köln: Steuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben aus einem Swap-Geschäft

Das FG Köln hat mit Urteil vom 18.12.2018 – 8 K 3086/16 - entschieden: Sowohl der positive Saldo als auch die negativen Salden der Einnahmen und Ausgaben aus dem Swap-Vertrag sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn ein Veranlassungszusammenhang besteht.

(Leitsatz der Redaktion)

Das FG hat die Revision zugelassen.

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