FG Köln: Steuerliche Behandlung von Einnahmen und Ausgaben aus einem Swap-Geschäft
Das FG Köln hat mit Urteil vom 18.12.2018 – 8 K 3086/16 - entschieden: Sowohl der positive Saldo als auch die negativen Salden der Einnahmen und Ausgaben aus dem Swap-Vertrag sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn ein Veranlassungszusammenhang besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision zugelassen.