Mit Urteil vom 11.1.2018 - I ZR 85/17 - hat der BGH entschieden: a) Das Recht zur Kündigung eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB infolge der Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt voraus, ...
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