Das BMF hat sich im Schreiben vom 21.10.2011 – IV C 1 – S 1980 – 1/08/10004 :002 – zur Aufteilung anrechenbarer Quellensteuern auf Zinsen und REIT-Dividenden bei Werbungskostenabzug nach § 4 Abs. 2 InvStG in Dach- und Zielfondskonstruktionen geäußert.
Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.9.2011 - 10 K 269/08SachverhaltStreitig ist die steuerliche Anerkennung einer Schenkung unter Angehörigen mit anschließender stiller Beteiligung an der Klägerin. Die Klägerin begehrt die Durchführung einer
BFH, Urteil vom 19.6.2011 - XI R 8/09LeitsätzeLiefert ein Verlag seine Zeitungen verbilligt an seine Arbeitnehmer nach Hause, liegen Lieferungen auf Grund des Dienstverhältnisses i.S. von § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG vor. Diese Umsätze werden nach dem
Das FG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 24.8.2011 – 2 K 1277/10 – entschieden: Auffälligkeiten bei dem so genannten „Chi-Test“ berechtigen nur dann zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns –, wenn
Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2011 - VI R 6/09 - entschieden: Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf
BFH, Urteil vom 15.9.2011 - VI R 6/09LeitsatzEs ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und
Der EuGH hat durch Urteil vom 27.10.2011 – C- 93/10 – entschieden: Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter
EuGH, Urteil vom 27.10.2011 - C-93/10, FA Essen-NordOst gegen GFKL Financial Services AGTenorArt. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
Das BMF hat sich im Schreiben vom 19.10.2011 - IV C 2 - S 2741/10/10002 - zur Anwendung des BFH-Beschlusses vom 26.8.2010 - I B 49/10 (BB 2010, 3131 m. BB-Komm. von Lindner) - geäußert. Darin hatte der BFH in Frage gestellt, ob § 10d Abs. 2 S. 1 und
Der BFH hat durch Urteil vom 9.8.2011 - VII R 2/11 - entschieden, dass eine steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auch bei Vollzeitbeschäftigung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar ist und somit der Bestellung als Steuerberater
Der BFH hat im Urteil vom 11.8.2011 - V R 19/10 - entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem „strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des
BFH, Urteil vom 11.8.2011 - V R 19/10LeitsatzBeteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem "strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im
BFH, Urteil vom 9.8.2011 - VII R 2/11LeitsatzEine Tätigkeit als sog. Syndikus-Steuerberater ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Dies gilt auch dann, wenn durch die in Vollzeit ausgeübte Angestelltentätigkeit die selbständige
Der Bundesrat berät am 4.11.2011 unter dem TOP 32 den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, durch eine Änderung des UStG die steuerliche Privilegierung der Personenbeförderung auf Schiffen bis zum 31.12.2013 zu verlängern (BRDrs. 658/11). (PM BR vom 1.
Der Bundespräsident hat am 31.10.2011 Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des BFH überreicht, nachdem ihm zuvor vom Bundespräsidenten die Entlassungsurkunde als Richter
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautender Erlass vom 22.6.2011 Tz. 2.2 der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG vom 1.12.2010 (BStBl. I S. 1321) wird wie folgt ergänzt: „Das herrschende
Das FG Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 13.4.2011 – 14 K 1357/11 – entschieden: Der in Teilzeit ausgeübte Rufbereitschaftsdienst eines Arztes in der Schweiz stellt keinen mehrtätigen ununterbrochenen Arbeitseinsatz dar, wenn er mit „normalem“