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Steuerrecht
03.11.2011
Steuerrecht
BFH: Keine Steuerfreiheit für Gefahrenzulage

Der BFH hat im Urteil vom 15.9.2011 - VI R 6/09 - entschieden: Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2773-3 unter www.betriebs-berater.de

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