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ZNER 2022, 226
BVerfG 
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig ([unbekannt] vom 23.03.2022, 1 BvR 1187/17)

Gesetzliche Pflichten zu einer bestimmten rechtsgeschäftlichen Nutzung bereits bestehender Rechtsformen und Gestaltungsmöglichkeiten des Gesellschaftsrechts schaffen selbst kein zum „Recht der Wirtschaft“ im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG gehörendes Gesellschaftsrecht, sondern sind kompetenzrechtlich entsprechend dem Zweck der Pflichten einzuordnen.

BVerfG, ZNER 2022, 226-242 ([unbekannt] vom 23.03.2022, 1 BvR 1187/17)

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