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ZNER 2013, 211
VGH München 
23. Zurückstellung von Windenergievorhaben; einheitliche Schutzabstände zur Wohnbebauung (Beschluss vom 21.01.2013, 22 CS 12.2297)

Eine im Sinne des § 15 Abs. 3 BauGB sicherungsfähige Windkonzentrationsflächenplanung liegt nur vor, wenn absehbar ist, dass damit der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum geschaffen wird (wie VGH München, ZNER 2012, S. 522).

VGH München, ZNER 2013, 211-214 (Beschluss vom 21.01.2013, 22 CS 12.2297)

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