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ZNER 2013, 209
BVerwG 
22. Windkonzentrationsflächenplanung: „Harte“ und „weiche“ Tabuzonen (Urteil vom 13.12.2012, 4 CN 1.11)

Scheidet eine Gemeinde bei der Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen „harte“ und „weiche“ Tabuzonen aus dem Kreis der für die Windenergienutzung in Betracht kommenden Flächen (Potenzialflächen) aus, muss sie sich zur Vermeidung eines Fehlers im Abwägungsvorgang den Unterschied zwischen den beiden Arten der Tabuzonen bewusst machen und ihn dokumentieren.

BVerwG, ZNER 2013, 209-210 (Urteil vom 13.12.2012, 4 CN 1.11)

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