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ZNER 2015, 120
BGH 
2. Zur Festlegung Tagesneuwerte II (Beschluss vom 16.12.2014, EnVR 54/13)

Ein Netzbetreiber muss sich die ihm gegenüber eingetretene Bestandskraft der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 17. Oktober 2007 über die nach § 6 Abs. 3 GasNEV aF bei der Ermittlung der Tagesneuwerte anwendbaren Preisindizes (BK9-07/602-1) entgegenhalten lassen.

BGH, ZNER 2015, 120-125 (Beschluss vom 16.12.2014, EnVR 54/13)

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