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ZNER 2015, 125
BGH 
3. Zur Behandlung von „Objektnetzen“ i.R.d. KWKG-Belastungsausgleichs (Urteil vom 16.12.2014, EnZR 81/13)

Ein Objektnetzbetreiber im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung ist im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 9 KWKG wie ein Letztverbraucher zu behandeln.

BGH, ZNER 2015, 125-129 (Urteil vom 16.12.2014, EnZR 81/13)

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