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ZNER 2015, 116
BGH 
1. Festlegung des EK-Zinssatzes unterliegt der tatrichterlichen Überprüfung; zum Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde (Thyssengas GmbH) (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 39/13)

Die Festlegung des Zinssatzes für die Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 7 Abs. 6 GasNEV unterliegt der uneingeschränkten Überprüfung durch den Tatrichter, soweit es um die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen geht.

BGH, ZNER 2015, 116-120 (Beschluss vom 27.01.2015, EnVR 39/13)

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