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WRP 2014, 961
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Vitalisierend (Urteil vom 20.05.2014, 4 U 19/14)

Alkoholfreies Bier darf nicht mit der Angabe „vitalisierend“ beworben werden, wenn dem Begriff keine speziellen gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne von Art. 13 Abs. 3 HCVO in Verbindung mit dem Anhang zur VO (EU) Nr. 432/2012 beigefügt werden und in dem Bier Stoffe enthalten sind, die in der Verordnung beschrieben werden.

OLG Hamm, WRP 2014, 961-965 (Urteil vom 20.05.2014, 4 U 19/14)

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