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ZFWG 2019, 200
OVG Sachsen 
Spielhallen müssen Mindestabstand auch zu schulischen Sportstätten einhalten (Beschluss vom 19.06.2018, 3 B 326/17)

Schulsporthallen fallen unter den Begriff der „allgemeinbildenden Schule“ im Sinne von § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um selbständige Gebäude handelt. Für diese Zuordnung ist es zudem unerheblich, ob die Sporthalle außerhalb der Unterrichtszeiten für den Vereinssport genutzt wird.

OVG Sachsen, ZfWG 2019, 200 (Beschluss vom 19.06.2018, 3 B 326/17)

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