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ZFWG 2021, 201
OVG Nordrhein-Westfalen 
Rechtswidrige Untersagung des unerlaubten Betriebs einer Wettvermittlungsstelle (Beschluss vom 15.12.2020, 4 B 1095/20)

Die Untersagung des unerlaubten Betriebs einer Wettvermittlungsstelle sowie ihre Schließung können nicht allein damit begründet werden, dass der Betriebsinhaber für den Betrieb der Wettvermittlungsstelle keine Erlaubnis besitzt.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2021, 201-203 (Beschluss vom 15.12.2020, 4 B 1095/20)

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