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ZFWG 2021, 203
VGH München 
Kein Anspruch auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Verbundspielhalle (Beschluss vom 22.12.2020, 23 ZB 18.1656)

In Bayern ist mit Ablauf des 30.6.2013 neben der gewerberechtlichen Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO eine zusätzliche glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle erforderlich geworden, ohne dass hierdurch eine verfassungswidrige Mischlage von Bundesrecht und Landesrecht hervorgerufen wird.

VGH München, ZfWG 2021, 203-211 (Beschluss vom 22.12.2020, 23 ZB 18.1656)

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