Heft 06
Heft 06 (Online) 0
BGH
Auswirkung eines geringfügigen Belehrungsfehlers auf Ausübung des Widerspruchsrechts (hier: Schriftform statt Textform)
Kein geringfügiger Belehrungsfehler, wenn Widerspruchsbelehrung keinen Hinweis auf erforderliche Form (hier: Textform) des Widerspruchs enthält
Qualifizierte elektronische Signatur i. S. d. ZPO § 130a Abs. 3 bei Urteilsabschrift als Anlage zur Berufungsschrift
LG Berlin
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