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WRP 2016, 877
BGH 
Zivilrecht: Landgut A. Borsig (Urteil vom 10.12.2015, I ZR 177/14)

a) Enthält ein Familienname die Adelsbezeichnung „von“ als Namensbestandteil (hier „von Borsig“), kann ein Namensgebrauch im Sinne von § 12 BGB vorliegen, wenn allein der normal kennzeichnungskräftige und damit wesentliche Bestandteil des vollständigen Familiennamens (hier „Borsig“) gebraucht und das Adelsprädikat „von“ weggelassen wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. …

BGH, WRP 2016, 877-881 (Urteil vom 10.12.2015, I ZR 177/14)

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