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WRP 2012, 485
Hanseatisches OLG Hamburg 
Zivilrecht: Kein genereller Unterlassungsanspruch gegen Hotelbewertungen (Urteil vom 18.01.2012, 5 U 51/11)

Der Betreiber eines Hotels hat keinen generellen Anspruch auf Unterlassung von Bewertungen auf einem Hotelbewertungsportal. Eine Abwägung der Interessen des Hotelbetreibers gegenüber den Nutzern des Bewertungsportals und der an solchen Portalen interessierten Öffentlichkeit führt zu dem Ergebnis, dass das Interesse der Allgemeinheit an Information höher zu bewerten ist als die wirtschaftlichen Belange des Hotels. …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2012, 485-489 (Urteil vom 18.01.2012, 5 U 51/11)

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