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WRP 2012, 483
OLG Frankfurt a. M. 
AGB-Recht: Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht (Urteil vom 08.09.2011, 16 U 43/11)

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die vorsieht, dass die Reise bei Nichtvorlage der Kredit- oder Debitkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, nicht angetreten werden kann, der Reisende vielmehr nur dann befördert wird, wenn er ein neues Ticket vor Ort erwirbt, ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 3 BGB unwirksam.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2012, 483-485 (Urteil vom 08.09.2011, 16 U 43/11)

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