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WRP 2013, 57
BGH 
Wettbewerbsrecht: Zweigstellenbriefbogen (Urteil vom 16.05.2012, I ZR 74/11)

a) Die Bestimmung des § 5 a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann.

BGH, WRP 2013, 57-61 (Urteil vom 16.05.2012, I ZR 74/11)

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