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WRP 2012, 1123
OLG Brandenburg 
Wettbewerbsrecht: Testsiegel (Urteil vom 26.06.2012, 6 U 34/11)

Die Bezeichnung „Deutsches Institut“ für einen privatwirtschaftlich tätigen Testveranstalter ist irreführend, weil der Eindruck entsteht, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, der Allgemeinheit oder Wissenschaft dienende Einrichtung. Zur Vermei¬1124dung der Irreführung wäre ein Hinweis erforderlich, der den privatwirtschaftlichen Charakter des Unternehmens außer Zweifel stellt…

OLG Brandenburg, WRP 2012, 1123-1126 (Urteil vom 26.06.2012, 6 U 34/11)

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