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WRP 2024, 520
LG Dresden 
Wettbewerbsrecht: Institut für Architektur (Urteil vom 18.12.2023, 5 O 578/23)

Die Bezeichnung als „Institut für Architektur“ erweckt den Eindruck, es handele sich um eine hochschulrechtliche Ein¬521richtung. Die Verwendung dieser Bezeichnung für eine private Bildungseinrichtung, die lediglich Online-Zertifikatskurse für Interiordesign anbietet, ist irreführend. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Dresden, WRP 2024, 520-522 (Urteil vom 18.12.2023, 5 O 578/23)

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