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WRP 2014, 233
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Teiladressierte Werbeschreiben (Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13)

Die wiederholte Übersendung teiladressierter Werbeschreiben (Schreiben ohne Empfängernamen im Adressfeld) an Verbraucher, die dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie von diesem keine Werbung erhalten möchten, sind auch dann unzulässig, wenn der Empfänger keinen entsprechenden Hinweis am Briefkasten angebracht hat.

OLG München, WRP 2014, 233-235 (Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13)

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