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WRP 2014, 231
OLG Celle 
Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens (Beschluss vom 29.10.2013, 13 W 79/13)

Eine Aufforderung zum Vertragsschluss im Sinne von § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG liegt vor, wenn in der Werbung für eine Kreuzfahrt neben Reiseterminen, Reisedauer, Reiseroute, Kabinenpreis auch die Anschrift des Reisebüros mitgeteilt werden; Angaben zum Standard der Schiffskabine bedarf es dann nicht.

OLG Celle, WRP 2014, 231-233 (Beschluss vom 29.10.2013, 13 W 79/13)

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