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WRP 2017, 1241
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Taxifahrt (Beschluss vom 04.05.2017, 6 W 12/15)

Wer Fahrzeuge zur Personenbeförderung in einer Gemeinde bereithält, ohne in dieser Gemeinde über einen Betriebssitz zu verfügen, handelt wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer des Fahrzeugs anlässlich des Tankvorgangs der Bitte einer dort befindlichen Person um Personenbeförderung nachkommt. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1241 (Beschluss vom 04.05.2017, 6 W 12/15)

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