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WRP 2022, 225
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: 36 Monate Garantie (Urteil vom 11.11.2021, 6 U 121/21)

Für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung reicht es nicht aus, dass das angegriffene Geschäftsmodell schon mehrere Monate am Markt war und auch in einer Presseveröffentlichung Erwähnung fand, sofern die Veröffentlichung nicht derart verbreitet war, dass die verantwortlichen Personen der Antragstellerin als Verband nahezu zwangsläufig davon Kenntnis erlangen mussten.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 225-227 (Urteil vom 11.11.2021, 6 U 121/21)

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