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WRP 2020, 1213
OLG Köln 
Wettbewerbsrecht: SmartLaw (Urteil vom 19.06.2020, 6 U 263/19)

Das Angebot eines Rechtsdokumenten-Generators, der softwaregestützt auf der Grundlage eines Frage-Antwort-Systems aus einer Sammlung alternativer Textbausteine individuelle Rechtsdokumente erstellt, stellt keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG dar.

OLG Köln, WRP 2020, 1213-1219 (Urteil vom 19.06.2020, 6 U 263/19)

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