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K&R 2021, 729
BGH 
Vertragsdokumentengenerator stellt keine Rechtsdienstleistung dar (Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20)

Die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators, bei dem anhand von Fragen und vom Nutzer auszuwählenden Antworten standardisierte Vertragsklauseln abgerufen werden, stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG dar. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2021, 729-733 (Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20)

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