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WRP 2017, 235
OLG München 
Wettbewerbsrecht: OS-Plattform (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 2498/16)

Es steht dem Zweck der Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO Nr. 524/2013, die Kenntnis von dem Bestehen der europäischen OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten, nicht entgegen, wenn tatsächlich für eine gewisse Zeit über diese Plattform noch keine Online-Streitbeilegung in Deutschland angeboten werden konnte.

OLG München, WRP 2017, 235 (Urteil vom 22.09.2016, 29 U 2498/16)

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