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WRP 2017, 1238
OLG Dresden 
Wettbewerbsrecht: Kein Link zu OS-Plattform bei Angebot auf einem Online-Marktplatz notwendig (Beschluss vom 11.08.2017, 14 U 732/17)

Art. 14 Abs. 1 S. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) verpflichtet einen Onlineshop-Betreiber, der ein Angebot auf einem Online-Marktplatz wie XXX unter „andere Verkäufer“ einstellt, nicht dazu, in diesem Angebot auf der für ihn fremden Website des Online-Marktplatzes einen Link zur OS-Plattform bereitzustellen, wohl aber auf der eigenen Website.

OLG Dresden, WRP 2017, 1238-1240 (Beschluss vom 11.08.2017, 14 U 732/17)

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