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WRP 2012, 236
LG Kiel 
Wettbewerbsrecht: Listenpreis (Urteil vom 04.10.2011, 14 O 56/11)

Wird bei einer Preisgegenüberstellung auf einen „Listenpreis“ Bezug genommen, ist dies irreführend, weil unklar ist, ob dieser Preis die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, der Großhandelspreis oder ein anderer eigener Preis des Unternehmens ist. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Kiel, WRP 2012, 236-237 (Urteil vom 04.10.2011, 14 O 56/11)

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