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WRPL 2020, 1
LG Mannheim 
Faktencheck bei Facebook (Urteil vom 27.11.2019, 14 O 181/19)

Einem Presseunternehmen steht kein Unterlassungsanspruch gegen einen von Facebook beauftragten Faktenchecker zu, einen Artikel, in welchem über einen offenen Brief und eine “European Climate Declaration” berichtet wird, mit dem Hinweis zu verknüpfen oder verknüpfen zu lassen “C. Fact-Check Nein: Es sind nicht ‘500 Wissenschaftler’; Behauptungen teils falsch”.

LG Mannheim, WRPL 2020, Heft 1, Online, - (Urteil vom 27.11.2019, 14 O 181/19)

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