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WRPL 2020, 1
LG Regensburg 
Ausbleiben vor der Einigungsstelle (Beschluss vom 26.09.2019, 3 HK T 300/19)

Unentschuldigtes Nichterscheinen im Einigungsstellenverfahren liegt auch dann vor, wenn eine Partei in der vorangegangenen Korrespondenz nach Anordnung des persönlichen Erscheinens eine Einigung ablehnt und erklärt, nicht zu erscheinen. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Regensburg, WRPL 2020, Heft 01, Online, - (Beschluss vom 26.09.2019, 3 HK T 300/19)

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