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WRP 2012, 237
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: E-Mail an Sponsoren eines gemeinnützigen Festivals als geschäftliche Handlung (Urteil vom 22.07.2011, 15 O 138/11)

Schreibt ein Musikverlag, der gleichzeitig das Management und die Vermarktung von Künstlern betreibt, als Veranstalter eines Wohltätigkeitsmusikfestivals per E-Mail Hotels an, um sie zu veranlassen für die Veranstaltung Zimmer zu vergünstigten Konditionen an die auftretenden Künstler bereit zu stellen, ist dies auch dann eine geschäftliche Handlung, wenn das Festival gemeinützigen Zwecken dient.

LG Berlin, WRP 2012, 237-241 (Urteil vom 22.07.2011, 15 O 138/11)

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